Mitglied werden beim ARKV
Alle an Kirchenmusik Interessierte können beim ARKV Mitglied werden. Dies richtet sich besonders an Chorleiter/innen, Organist/innen und Pfarrpersonen. Ist aber nicht auf diese beschränkt. Eine Einzelmitgliedschaft steht jedermann offen. Kollektivmitglieder sind Kirchenbehörden/Kirchgemeinden und Korporationen oder Vereine, welche die Bestrebungen des Verbandes unterstützen. Viele der Reformierten Kirchgemeinden des Aargaus sind Kollektivmitglied und unterstützen damit den Einsatz des Verbandes für die Aus- und Weiterbildung ihrer Kirchenmusiker/innen im Aargau.
Die gesamten Kosten für die Vereinstätigkeit und die Weiterbildungsveranstaltungen werden über den Mitgliederbeitrag und Spenden getragen. Mit einer Mitgliedschaft unterstützen Sie also diese wichtige Aufgabe im Dienste einer lebendigen Kirchenmusik. Die Mitgliedschaft berechtigt zur in der Regel unentgeltlichen Teilnahme an unseren ca. fünfmal im Jahr stattfindenden Weiterbildungsveranstaltungen, welche zusammen mit dem Aarg. Katholischen Kirchenmusikverband (AKMV) durchgeführt werden und zur Teilnahme an den unregelmässig durchgeführten mehrtägigen Orgelreisen oder Herbstkursen.
Der Mitgliederbeitrag beträgt CHF 80.-. Darin ist das Jahresabonnement (sechs Nummern) der Zeitschrift "Musik & Gottesdienst" eingeschlossen.
Die Mitgliedschaft kann jeweils schriftlich auf das Jahresende gekündigt werden. Die Meldung muss bis am 31. Dezember bei der Geschäftsstelle des ARKV, Anja Frei, eingegangen sein. Für das laufende Jahr, in dem die Kündigung eingereicht wurde, ist der Mitgliederbeitrag noch geschuldet.
Wir freuen uns auf Ihren Beitritt zum ARKV. Bitte melden Sie sich bei unserer Geschäftsstelle.